Steuer Sparen

Rechtsdomizil in der Schweiz

 

Wussten Sie, dass viele der weltweit grössten Firmen in der Schweiz eine Domiziladresse haben? Und das nur aus einem Grund; um Steuern zu sparen. Viele Vorteile bietet Unternehmern die Schweiz, Firma gründen und Steuern sparen. Der Firmensitz in der Schweiz, ist ideal um die Steuerlast in Deutschland zu reduzieren. Einfacher als in Deutschland lassen sich AG, GmbH und Einzelunternehmen gründen und besteuern.

Für die Schweiz werden ausländische Unternehmen immer beliebter, besonders wenn es darum geht Steuern zu sparen.

So mancher Angestellte oder Arbeiter fühlt sich in seinem Job unterfordert oder hat gute Ideen, von denen er sicher ist, sie als Unternehmer auch selbst auf dem Markt etablieren und sich damit eine neue Existenz gründen zu können. Welche Form die neue Firma bekommen wird, hängt von vielen Faktoren ab und ist sehr wichtig, also sollte man darüber schon vor dem ersten konkreten Schritt gut und umfassend informiert sein. Ein Vergleich der gängigen Rechtsformen wie Einzelfirma, AG, GmbH oder GbR ist unabdingbar. Hier kann man sich von einem Unternehmens- oder Steuerberater beraten lassen oder so genannte Gründerseminare besuchen. Ist man bei der Wahl des Firmensitzes nicht ortsgebunden, weil es beispielsweise nicht nötig ist, dass Inhaber oder Mitarbeiter direkt und persönlich vor Ort sind, kann man auch die Vorteile nutzen, die mit einem Firmansitz im Ausland verbunden sein können. Dass man [Steuer sparen in der Schweiz] am besten kann, ist seit vielen Jahren bekannt, und darum ist die Schweiz eine beliebte Adresse für Unternehmen. Das ist nicht verboten, nur sollte man genau Bescheid wissen, wie so etwas in der Regel abläuft, und sich kompetente und erfahrene Hilfe dafür suchen. Es gibt seriöse Dienstleister, die jedem, der darüber nachdenkt, eine Geschäftsadresse in der Schweiz zu führen, mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ein solches Angebot ist zwar nicht kostenlos, erspart aber dem jungen Unternehmen Enttäuschungen und Überraschungen, die entstehen, wenn man nicht ausreichend informiert an eine Sache herangeht. Mit einem starken Partner kann man klug und vorausschauend handeln und schon im Vorfeld zu den wichtigen Fragen und Themen die richtigen Entscheidungen treffen. Die Schweiz ist für Unternehmen deshalb so beliebt weil die Rechtsformen einer AG, GmbH und auch Einzelunternehmen, positiv auf die Besteuerung eines Unternehmen, besonders in Deutschland auswirkt. Das liegt daran das die Schweiz mit den meisten Ländern der Europäische Union Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Jeder der seinen Sitz in der EU hat und in der Schweiz sein Unternehmen gründet, profitiert im Gegensatz zu Deutschland sehr moderat davon und der deutsche Fiskus hat keinen weiteren Zugriff, dank des Doppelbesteuerungsabkommens.Die Abwicklung einer Firmengründung fängt mit der Firmengründung an. Dazu muss ein in der Schweiz ansässiger Bürger oder eine Treuhand als auch Rechtsanwaltskanzleien als Domizilhalter / Domizilgeber benannt werden. Der Geschäftssitz muss sich offiziell folglich in der Schweiz befinden.

 

EU Gesellschaften, wie beispielsweise eine deutsche GmbH oder englische Limited, können eine AG in der Schweiz ohne Kapitaleinlagen gründen. Ansonsten muss für eine Schweiz AG ein Gesellschäfskapital von mindestens 100.000 Schweizer Franken hinterlegt werden. Eine weitere Möglichkeit ist, sich auf 20% vom Aktienkapital Als Geschäftskapital zu beschränken. Dies müssen aber für die Gründung einer AG mindestens 50.000 Schweizer Franken sein.Einzelunternehmen benötigen kein Eigenkapital.

Der Steuerhölle entrinnen!

Wenn man fast 50 Prozent oder noch mehr an den Staat abliefern muss, ist der Anreiz gross, einen Teil der Einnahmen am Fiskus vorbeizuschleusen oder auf irgendeine andere Art Steuern zu sparen. So denken immer mehr. Längst sind es nicht mehr nur reiche Privatpersonen aus unseren Nachbarstaaten, die mit einer Stiftung oder einer Trust ihr Heil in einer Steueroase suchen. Grosskonzerne haben dieses Steuersparmodell schon viel früher entdeckt.

Zahlreiche der weltweit grössten Firmen haben Tochter- und Muttergesellschaften in der Schweiz und anderen Steueroasen und optimieren so ihre steuerliche Belastung.

 

Kurzum: Sie zahlen insgesamt und insbesonere auch in ihrem Heimatland

weniger Steuern.

Die wichtigsten Steuersparmodelle und wie sie funktionieren
Holdingprivilig, Domizilgesellschaften oder Tax Holidays sind nur einige von vielen Steuersparmodellen, von denen Sie wahrscheinlich auch schon mal gehört haben. Aber was steckt dahinter und wie funktionieren sie?


Holding
Eine Holding kann eine GmbH oder AG sein, die ihren Sitz in der Schweiz hat. Damit die Gesellschaft das steuerlich interessante Domizil- bzw. Holdingprivileg beantragen kann, darf sie in der Schweiz nur eine Verwaltungs-, aber keine Geschäftstätigkeit ausüben, kein Personal beschäftigen und keine eigenen Büros unterhalten. Eine Gesellschaft, die in der Schweiz das Domizilprivileg erlangt, zahlt auf kantonaler Ebene keine Gewinnsteuern und auf Bundesebene nur eine reduzierte Gewinnsteuer von 8,5%. Falls die Firma ausschliesslich Beteiligungen verwaltet, kann sie auf Bundesebene zudem den Beteiligungsabzug geltend machen, wodurch sich die Besteuerung des Gewinns bis gegen Null verringern kann (wenn der Nettoertrag aus den Beteiligungen mit dem Reingewinn übereinstimmt).Die Geschäftstätigkeiten finden dabei ausserhalb der Schweiz statt.

Gemischte Gesellschaften
Eine "gemischte" Gesellschaft kann zum Beispiel zum Wareneinkauf oder verkauf gegründet werden. In Frage kommen alle gängigen Rechtsformen mit Ausnahme der Einzelfirma. Vorausgesetzt wird, dass die Geschäftstätigkeit überwiegend (mindestens 80%) im Ausland erfolgt und die Firma in der Schweiz keine eigenen Produktions- und Gewerbetätigkeiten ausübt. Die im Ausland erzielten Erträge werden nach der Anzahl der im Ausland beschäftigten Mitarbeiter besteuert. Beschäftigt zum Beispiel eine Firma im Ausland 6 bis 10 Mitarbeiter, werden lediglich 15% der Erträge besteuert und zwar mit einem Gewinnsteuersatz von 4% bis CHF 100`000 (im Kanton Nidwalden und Zug) und mit 7% ab CHF 100`000 (ebenfalls im Kanton Nidwalden und Zug).


Bei Neuansiedlungen von Firmen in ländlichen Gebieten, die unter anderem viele neue Arbeitsplätze schaffen, können Firmen von Steuererleichterungen auf Kantons- und Bundesebene profitieren (bis zu 100% möglich im Zeitraum von 5 bis 10 Jahren). Die Steuererleichterungen sind an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft und werden individuell ausgehandelt.

Firmen, die hier nur ihren Rechtssitz beim Treuhänder, Anwalt oder Berater ihres Vertrauens haben, haben keine eigenen Büros, beschäftigen kein Personal und dienen nur der "Steueroptimierung". Oder etwas anders ausgedrückt: Erträge und Gewinne, die eigentlich im Heimatland erwirtschaftet wurden, werden in die Domiziladresse umgeleitet, damit diese hier zu einem viel tieferen Satz besteuert werden.

 

Quelle Moneyhouse 

 

Gerne vermitteln wir Ihnen einen Berater oder wenden Sie sich für steuerliche Auskünfte an einen Steuerberater.

 

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