Ablauf Firmengründung Schweiz

 

Gründungsablauf Einzelunternehmen


Wenn Sie über ein Domizil verfügen, ist die Eintragung eines Einzelunternehmen die einfachste und häufigste Rechtsform eines Unternehmens. Jeder Gewerbetreibende oder Freiberufler, der alleine ein Geschäft öffnet, entspricht zunächst dieser Rechtsform. Um ein Einzelunternehmen zu gründen reicht der Eintrag im Handelsregister, die Anmeldung beim Gewerbeamt – aber auch schon die Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt. Verfügen Sie noch nicht über ein Domizil, stellt EarthOffice Ihnen gerne ein Rechtsdomizil zur Verfügung.

 

Ablauf Rechtsdomizil mieten für Einzelfirmen:

Sie mieten das Rechtsdomizil bei EarthOffice, danach erhalten Sie von uns den Domizilvertrag, die Adresse Ihres Rechtsdomizil, den Antrag für den Handelsregistereintrag und eine Domizilannahmebestätigung zur Vorlage beim Handelsregisteramt. Was Sie sonst noch benötigen ist die Vorlage Ihres Ausweis mit gültiger Adresse (kein Reisepass)

 

Sollte es Ihnen aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, Ihre Firmengründung selbst vorzunehmen, erledigen wir das für Sie:

Nach Buchung Ihres Rechtsdomizil bei EarthOffice, erhalten Sie von uns den Antrag für das Handelsregisteramt per Mail oder auf dem Postweg. Damit gehen Sie zu einem Notar Ihrer Wahl und lassen den Handelsregisterantrag mit einer Apostille versehen. Der Notar beglaubigt Ihre Identität. Die Kosten dafür betragen in der Regel EUR 25,00,-. Den Handelsregisterantrag senden Sie zusammen mit der Apostille an EarthOffice. Wir lassen Ihre Firma eintragen und informieren Sie über weitere Abläufe. Wir beantragen auf Wunsch Ihre Steuernummer. In der Regel dauert die Gründung 3-5 Tage.

Die Kosten für Aufwände und Behördengänge sind bei der Anmietung des Domizil über EarthOffice,  in der Mietpauschale erhalten.

 

Erst ab einem Einkommen von CHF 25 000,- wird das Einzelunternehmen in der Schweiz steuerpflichtig.

 

Jedes Rechtsdomizil verfügt automatisch über eine Postweiterleitung



Gründungsablauf AG und GmbH
 

Die Durchführung der Unternehmensgründung für die Aktiengesellschaft und GmbH beginnt mit dem Erstellen aller erforderlichen Dokumente (Statuten, Öffentliche Urkunde, Handelsregisteranmeldung etc.). Dies übernimmt ein Jurist von EarthOffice für Sie. Sie wissen wie der Name der Gesellschaft lauten soll, der Zweck der Gesellschaft wurde bestimmt, die Aktienstückelung oder die Stammanteile wurden festgelegt, die Gesellschaft verfügt über ein Domizil, dann können Sie starten:


1.Kapitaleinzahlungsbestätigung des hinterlegten Gesellschaftskapitals
Um die Firmengründung durchführen zu können, benötigen wir eine Kapitaleinzahlungsbestätigung des hinterlegten Gesellschaftskapitals (nur bei der Gründung einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH). Um die Kapitaleinzahlungsbestägigung zu erhalten, müssen Sie das Gesellschaftskapital auf einer Schweizer Bank einzahlen. Diese erstellt dann die Bescheinigung. Für eine Aktiengesellschaft mit einem Mindestkapital von CHF 100‘000.- sind mindestens CHF 50‘000.- einzubezahlen, für eine GmbH sind mindestens CHF 20‘000.- einzubezahlen. Nach Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister steht der Gesellschaft das Kapital wieder in vollem Umfang zu Verfügung.
 
EarthOffice bietet in Zusammarbeit mit PostFinance / UBS Bank diesen Service ebenfalls zu Spezialkonditionen an.
   
2.Beurkundung der Gründungsdokumente beim Notar
Um Ihre Unternehmung ins Handelsregister eintragen zu können, müssen sämtliche Gründungsdokumente und die Kapitaleinzahlungsbestätigung durch einen Notar öffentlich beurkundet werden (nur bei Kapitalgesellschaften). Nachdem die notarielle Beglaubigung durchgeführt wurde, werden die Dokumente dem zuständigen Handelsregisteramt zur Eintragung gesendet. Mit einer öffentlichen Beurkundung, wird der Gründungsakt der Gesellschaft vollzogen. In dieser öffentlichen Urkunde erklären der oder die Gründer eine Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, legen die Statuten fest und bestellen die Organe der Gesellschaft.

 
3.Handelsregistereintrag und Kontrolle des Handelsregisterauszugs
Die Gründungsdokumente werden nach der öffentlichen Beurkundung ans Handelsregisteramt weitergeleitet, um den Handelsregistereintrag Ihres neu gegründeten Unternehmens zu erstellen. Mit der beglaubigten Gründungsurkunde wird die Gesellschaft zur Eintragung bei dem Handelsregisteramt des zukünftigen Sitzes angemeldet. Je nach Kanton wird die Eintragung der Gesellschaft in der Regel innerhalb von 5 - 10 Tagen vorgenommen. Die Firmengründer können nach erfolgtem Handelsregistereintrag über das einbezahlte Gründerkapital verfügen.

 

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